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OLG Hamburg, 05.02.1986 - 8 W 20/86 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 03.11.1999 - 17 W 201/99
Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten
Weitere Fallgestaltungen, in denen die Erstattung der Verkehrsanwaltskosten abzulehnen ist, sind denkbar, wie etwa in dem Fall, daß die Entfernung zwischen dem Sitz der Partei und der Kanzlei des Verkehrsanwalts nicht wesentlich kleiner ist als die Entfernung zu dem beim Prozeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 05.02.1986 - 8 W 20/86, JurBüro 1986, 1240) oder zum Prozeßgericht, ferner wenn der Kostengläubiger eine kostenerhöhende Betriebsorganisation vorgenommen hat in der Weise, daß die Partei, die ihren Hauptsitz nicht am Ort des Prozeßgerichts hat, über ihren an ihrem Hauptsitz ansässigen Vertrauensanwalt als Verkehrsanwalt die Korrespondenz mit dem Prozeßbevollmächtigten führt, obwohl sie im Bezirk des Prozeßgerichts ein Filialunternehmen unterhält, das den gesamten fallbezogenen Schriftverkehr, die Durchführung und die Abwicklung des Geschäfts in ihrem Zuständigkeitsbereich betrieben hatte (OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 19.05.1995 - 12 W 65/95, JurBüro 1996, 39; OLG Köln, Beschl. v. 19.04.1996 - 17 W 108/96, unveröffentlicht).